Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455
Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455
Ein Abwägungsmangel liegt vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309). - BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87
Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 18.12.1987 - 4 NB 2/87 - NVwZ 1988, 822; B.v. 8.3.2010 - 4 BN 42/09 - juris) ist ein Bebauungsplan nicht deshalb nichtig, weil er nach öffentlicher Auslegung eines Entwurfs ohne erneutes Beteiligungsverfahren in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichem Vorschlag Betroffener beruhen oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten.
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455
Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit hat die Gemeinde jedoch ein sehr weites planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.1995 - 4 NB 21/95 - juris). - BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09
Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener …
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 18.12.1987 - 4 NB 2/87 - NVwZ 1988, 822; B.v. 8.3.2010 - 4 BN 42/09 - juris) ist ein Bebauungsplan nicht deshalb nichtig, weil er nach öffentlicher Auslegung eines Entwurfs ohne erneutes Beteiligungsverfahren in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichem Vorschlag Betroffener beruhen oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten. - VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.456
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung
Auszug aus VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.455
Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Parallelverfahren Aktenzeichen 2 N 13.456, die vorgelegte Behördenakte sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 2. Oktober 2014 Bezug genommen.
- VG München, 17.05.2023 - M 28 K 21.1528
Erschließungsbeitragsrecht, Planersetzender Beschluss, Abwägungsausfall
Die Kontrolle beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots auf die Frage, ob die Gemeinde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (BayVGH, U.v. 15.10.2014 - 2 N 13.455 - juris;… siehe zu allem auch Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand April 2023 Rn. 90). - VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 N 13.456 Im Übrigen wird wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Parallelverfahren Aktenzeichen 2 N 13.455, die vorgelegte Behördenakte sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 2. Oktober 2014 Bezug genommen.